FORMULAR FÜR DIE GARANTIEÜBERTRAGUNG
Wir von HAPERT geben uns nur mit der aller höchsten Qualität zufrieden. Deshalb werden HAPERT Anhänger standardmäßig mit einer Herstellergarantie von einem Jahr geliefert. Die Herstellergarantie gilt ein Jahr ab dem Datum der Erstlieferung/Erstregistrierung. Zudem bieten wir die Möglichkeit, die Garantie kostenfrei zu verlängern für 10 Jahre auf den Fahrgestellrahmen und ein komplettes weiteres Jahr Werksgarantie ab dem Datum der Erstlieferung/Erstregistrierung. Dazu müssen Sie eine Garantievereinbarung mit uns schließen.
Gemäß unseren Garantiebedingungen endet die Garantie für HAPERT Anhänger, wenn diese während des Garantiezeitraums an einen Dritten verkauft oder übertragen wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Verkauf bzw. der Übertragung mittels dieses Formulars über den Verkauf bzw. die Übertragung in Kenntnis setzen und damit die Garantiebedingungen annehmen.
Der frühere Eigentümer hat die Garantie für den Anhänger von HAPERT bereits auf 10 Jahre für den Fahrgestellrahmen und ein weiteres Jahr Werksgarantie verlängert? Oder möchten Sie die Verlängerung des Garantiezeitraums nachträglich vornehmen, und ist der Anhänger nicht älter als ein halbes Jahr? Dann müssen Sie mit uns eine Garantievereinbarung abschließen. Dies tun Sie, indem Sie die vorliegenden Garantiebedingungen annehmen (siehe untenstehende Erklärung). Falls Sie dies nicht tun, dieses Übertragungsformular aber trotzdem einreichen, endet die Garantie gemäß den Garantiebedingungen ein halbes Jahr nach dem Datum der Erstlieferung/Erstregistrierung. Bitte beachten Sie, dass der Garantiezeitraum in diesem Fall bei Übernahme von einem vorherigen Eigentümer bereits abgelaufen sein kann.